Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen/Darstellern (nachfolgend Model genannt), Wunschgesichter (nachfolgend Agentur genannt) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend Kunde) verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
2. Allgemeine Buchungsgrundlagen
Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
Das Vertragsverhältnis (Auftrag) hinsichtlich des Modeleinsatzes (Ort, Zeit, Gage, Tätigkeit) kommt grundsätzlich zwischen der Agentur und dem Kunden zustande. Der Kunde schuldet dem Model das jeweils vereinbarte Honorar.
Der Kunde schuldet der Agentur eine Vermittlungsprovision. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Vermittlungsprovision 20 % des vereinbarten Model-Honorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.
3. Buchungsmodalitäten
3.1 Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb eines zwischen Kunden und Agentur gesondert vereinbarten Zeitraumes eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage im Sinne dieser AGB. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Die Optionen werden in der Reihenfolge des Eingangs bei der Agentur notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
3.2 Festbuchungen
Festbuchungen sind für die Parteien verbindlich und vom Kunden schriftlich vorzunehmen. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
3.3 Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Honorars, soweit nicht anders vereinbart.
4. Annullierung
Eine Festbuchung kann nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die gesetzlichen Regelungen sind hierfür maßgebend. Die Annullierung ist dem jeweiligen Vertragspartner unverzüglich, jedoch bis spätestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn, schriftlich mitzuteilen.
Annulliert der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, haftet der Kunde für das vereinbarte Honorar, die entstandenen Spesen und die Agenturprovision. Annulliert das Model ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
5. Besonderheiten bei Vermittlung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche können nur unter Beachtung der Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gebucht werden. Auf die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes wird verwiesen.
6. Honorare
6.1 Model-Honorar
Das Model-Honorar umfasst das jeweils vereinbarte Tages- Stundenhonorar und das Entgelt für die
Nutzungsrechte (Buyout) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Modetarif
Zum Modetarif zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen, etc.), die in Verbindungen mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
6.3 Sonderhonorar
Die Honorare für Aufnahmen von Miederwaren, Tagwäsche, Akt, sowie Aufnahmen zur Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
6.4 Halbtagsbuchungen
Das Honorar bei Halbtagsbuchungen wird gesondert vereinbart.
7. Reisekosten
7.1 Reisetageersatz
Die Zeiten der An- und Abreise des Models/Auftragnehmers zum und vom Arbeitsort werden nur nach gesonderter Vereinbarung vergütet.
7.2 Reisekosten
Bei Produktionen, die nicht am Aufenthaltsort des Models/Auftragnehmers stattfinden, wird in der Regel die Erstattung der Reisekosten vereinbart.
8. Haftungsbeschränkung
8.1
Die Agentur haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten zurückzuführen sind.
Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
8.2 Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
8.3 Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 und 2 geltend sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
9. Nutzungsrechte
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens zwei Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
Jede über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgehende Nutzung insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Namens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
Der Kunde stellt der Agentur die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte (Fotos, Videos, etc.) des gebuchten Models zum Zwecke der Eigenwerbung im Auftrag des Models zur Verfügung.
Sofern keine anders lautende Vereinbarung besteht, erfolgt die Verwendung ausschließlich mit lesbarer Namensnennung des Kunden. Grundsätzlich ist dieses Material der Agentur kostenlos durch den Kunden zur Verfügung zu stellen.
10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Honorars einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz, Reisespesen und der Vermittlungsprovision erfolgt durch den Kunden in EURO. Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung rein netto fällig.
11. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.